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Verfasst von: Martin K am 26.01.2017 18:26
 


THEMA:  Kleinunternehmen -> Einkommenssteuer

Hallo
Ich würde gerne ein Kleinunternehmen eröffnen. Jetzt ist meine Frage. Muss ich Einkommenssteuer abführen oder muss man als Kleinunternehmer nichts machen wenn man die 30.000€ und 5.000€ Gewinn nicht erreicht.
Wie wird sonst das alles errechnet. 

Bitte um Info.
Danke

Verfasst von: C_S_ am 27.01.2017 08:42
 


THEMA:  Kleinunternehmen -> Einkommenssteuer

Sehr geehrter Herr K,

Gem. Bundesabgabenordnung (§ 120/2 BAO) sind Sie verpflichtet die Eröffnung bzw. Schließung eines Unternehmens (auch eines Kleinunternehmens) der Abgabenbehörde anzuzeigen. Sie müssen auch eine Schätzung der Umsatzerlöse sowie der Einkünfte (Gewinn/Verlust) gegenüber der Abgabenbehörde abgeben. Abhängig von der voraussichtlichen Entwicklung bzw. ob Sie noch weitere Einkünfte erzielen (z.B. aus einem Dienstverhältnis) müssen Sie quartalsweise Vorauszahlungen auf die voraussichtliche Einkommensteuer leisten (§ 45 EStG). Zu Jahresende müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben (bis 30.04. bzw im Falle elektronischer Einreichung 30.06. des Folgejahres). Sollten Sie außer dem Kleinunternehmen (5.000 € Gewinn) keine weiteren steuerbaren Einkünfte erzielen (ausgenommen endbesteuerte Einkünfte aus Kapitalvermögen bzw. der Veräußerung von Privatgrundstücken mit Abfuhr der ImmoESt), ergibt sich eine Einkommensteuer von 0,00 € (außer Sie verfügen in AT über keinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt, beschränkte Steuerpflicht).

Für etwaige Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

CS

Verfasst von: Martin K am 27.01.2017 11:47
 


THEMA:  Kleinunternehmen -> Einkommenssteuer

Hallo
Danke für die Info. Gibt es eine Formal wie man sich sonst die Einkommenssteuer ausrechnen kann wenn man ein Dienstverhältnis auch noch hat. Da rechnet man ja die Sozialversicherung, Pensionsversicherung weg dann kommt dein Gewinn dazu und dann zieht man wieder die Lst wieder ab oder?
Danke

Verfasst von: C_S_ am 28.01.2017 11:13
 


THEMA:  Kleinunternehmen -> Einkommenssteuer

Sehr geehrter Herr K,

die Sozialversicherung (Kranken-, Pensions-, Arbeitslosen und Unfallversicherung) mindern (ebenso wie sonstige Werbungskosten) den Überschuss bzw. (Betriebsausgaben) den Gewinn. Von der Bemessungsgrundlage (Einkommen) wird nach Anwendung des (progressiven) Tarifs nach Berücksichtigung von Absetzbeträgen die Höhe der Einkommensteuer errechnet (§2/2 EStG). 

Für die Berechnung hilft möglicherweise folgender Link (https://www.bruttonettorechner.at).

Gerne kann ich Sie auch bei der Erstellung und Einreichung Steuererklärung unterstützen.

Für etwaige Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

CS

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