Sehr geehrter Herr K,
die Sozialversicherung (Kranken-, Pensions-, Arbeitslosen und Unfallversicherung) mindern (ebenso wie sonstige Werbungskosten) den Überschuss bzw. (Betriebsausgaben) den Gewinn. Von der Bemessungsgrundlage (Einkommen) wird nach Anwendung des (progressiven) Tarifs nach Berücksichtigung von Absetzbeträgen die Höhe der Einkommensteuer errechnet (§2/2 EStG).
Für die Berechnung hilft möglicherweise folgender Link (https://www.bruttonettorechner.at).
Gerne kann ich Sie auch bei der Erstellung und Einreichung Steuererklärung unterstützen.
Für etwaige Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
CS |